Median und Durchschnitt

 in der Entgelttransparenz
Median und Durchschnitt sind zwei unterschiedliche statistische Kennzahlen zur Auswertung von Entgeltdaten. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt jetzt der Durchschnitt, da er Entgeltunterschiede besser erkennbar macht.

Definition

Median

Der Median ist der mittlere Wert einer nach der Höhe sortierten Entgeltverteilung. Die Hälfte der Beschäftigten erhält ein höheres, die andere Hälfte ein niedrigeres Entgelt.

Durchschnitt

Der Durchschnitt (arithmetisches Mittel) ergibt sich aus der Summe aller Entgelte, geteilt durch die Anzahl der Beschäftigten.

Einordnung/ Bedeutung

Mit dem deutschen Entgelttransparenzgesetz von 2017 erhielten Beschäftigte als Vergleichswert den Median der Vergleichsgruppe.

Der Median schützt zwar davor, dass einzelne hohe oder niedrige Gehälter das Ergebnis zu beeinflussen. Gleichzeitig kann er aber Entgeltunterschiede innerhalb einer Vergleichsgruppe verdecken.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verwendet deshalb künftig den Durchschnitt. Er bildet alle tatsächlich gezahlten Entgelte der Vergleichsgruppe ab und macht geschlechtsspezifische Unterschiede besser sichtbar.

Abgrenzung

Beispiel

In einer Vergleichsgruppe erhalten fünf Beschäftigte folgende Grundgehälter:

  • 3.800 €
  • 4.000 €
  • 4.000 €
  • 4.000 €
  • 5.200 €

Der Median beträgt 4.000 €.

Der Durchschnitt beträgt 4.200 €.

Fragt nun eine Beschäftigte nach dem Vergleichswert, erhält sie nach dem früheren Recht den Median von 4.000 €. Die deutlich höhere Vergütung eines Beschäftigten bleibt in diesem Wert praktisch unsichtbar.

Der Durchschnitt berücksichtigt dagegen alle gezahlten Entgelte. Dadurch werden Unterschiede innerhalb der Vergleichsgruppe transparenter und können gezielt analysiert werden. Deshalb ersetzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie den Median durch den Durchschnitt.

Für dich als Führungskraft relevant, wenn …

  • Mitarbeitende ihren Auskunftsanspruch wahrnehmen und den neuen Vergleichswert bekommen.
  • im Team diskutiert wird, warum die EU-Entgelttransparenzrichtlinie den Durchschnitt statt des Medians verwendet.
  • HR Ergebnisse von Entgeltanalysen und Pay Gaps erklärt.

Beispiele aus der Praxis

Eine Mitarbeiterin kennt aus einer früheren Auskunft den Median als Vergleichswert. Nach Einführung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erhält sie den Durchschnitt der Vergleichsgruppe und fragt nach dem Grund für die Änderung.

In einer Informationsveranstaltung erläutert HR, wie der Durchschnitt Entgeltunterschiede innerhalb einer Vergleichsgruppe vollständiger sichtbar macht als der Median. Du greifst diese Erklärung im Gespräch mit deinem Team auf.

Nach Veröffentlichung neuer Entgeltanalysen fragen Mitarbeitende, warum die ausgewiesenen Werte von früheren Auskünften abweichen. Du erläuterst die Umstellung vom Median auf den Durchschnitt und deren Ziel.

Umsetzung in der Praxis 

Die Umstellung vom Median auf den Durchschnitt ist kein statistisches Detail, sondern Teil der Transparenzlogik der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.

Für Führungskräfte bedeutet das, nachvollziehbar erklären zu können, warum Vergleichswerte heute anders ermittelt werden und weshalb dadurch Entgeltunterschiede innerhalb einer Vergleichsgruppe besser sichtbar werden.

KommunikationsKompass Entgelttransparenz

Der KommunikationsKompass Entgelttransparenz bereitet Führungskräfte auf Fragen zur neuen Richtlinie, deren Absichten und Maßnahmen vor.

Er vermittelt, wie die Hintergründe der Änderung verständlich erklärt werden können und warum die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bewusst einen Vergleichswert gewählt hat, der Entgeltunterschiede transparenter macht. 


Schreib uns gerne eine E-Mail, um zu besprechen, wie wir zusammen arbeiten können.